Hannover 96 wird Zahlen aus Kind-Antrag vorerst nicht veröffentlichen

96-Klubchef Kind wird die Riskiert Martin Kind die Lizenz von Hannover 96? Foto: Oliver Hardt/Bongarts/Getty Images

Hannover – Hannover 96 wird Martin Kinds vollständigen Antrag zur Ausnahme von der „50+1-Regel“ auch nach der DFL-Entscheidung vom Dienstag vorerst nicht veröffentlichen. Der Antrag beinhaltet Details und Begründungen dazu, welche finanziellen Mittel der eingetragene Sportverein und die ausgegliederte Profifußballgesellschaft durch Kinds persönliches Investment erhalten haben. Er gilt als eines der Kernthemen des hannoverschen Fanstreits.

Ankündigung wird nicht umgesetzt

Der Klubchef hatte im Mai in einem Interview mit Peter Rossberg von BILD noch verkündet, den gesamten Antrag zu veröffentlichen, sobald eine Entscheidung vorliegt. Diese Ankündigung setzt Martin Kind vorerst nicht um. Weder der 96-Mitgliederversammlung noch dem Aufsichtsrat des Vereins, wurden der Antrag, die Begründung und die Anlagen bisher trotz Beantragung vorgelegt. In Folge dessen wurden auf der diesjährigen Mitgliederversammlung weder Vorstand noch Aufsichtsrat entlastet. Kritiker – und auch die DFL in ihrem Ablehnungsbescheid – bezweifeln, dass der Hörgeräteunternehmer den Hannoverschen Sportverein von 1896 tatsächlich „mindestens 20 Jahre ‚erheblich‘ gefördert“ hat.

Schiedsgerichtsverfahren wahrscheinlich

Hannover 96 betrachtet den Fall allerdings als noch nicht abgeschlossen. Es gibt da ja noch die Möglichkeit eines Verfahrens vor dem DFB-Schiedsgericht. Davon wird der Verein wohl mit großer Wahrscheinlichkeit Gebrauch und hält so die Zahlen und weitere Details aus dem Antrag vorerst unter Verschluss.

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Erhebliche Förderung nötig

Auf der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2014 wurde das „Rundschreiben Nr. 30 Bereich Recht DFL vom 12.12.2014“ einstimmig beschlossen. Kind selbst stimmte der konkreten Bedeutung einer „erheblichen Förderung“ zu. Unter Nummer sechs des Rundschreibens heißt es: „Der Begriff „erheblich“ soll nach Auffassung des Vorstandes clubbezogen verstanden werden und zwar dergestalt, dass die Höhe des finanziellen Engagements in jeder einzelnen Spielzeit während des 20-Jahres-Zeitraums mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen soll, den das Hauptsponsoring des Clubs, d.h. das höchste Einzelsponsoring, in der jeweiligen Spielzeit ausmacht.“

DFL: „Keine erhebliche Förderung“

„Das war hier (bei Hannover 96, Anm. d. Red.) nicht der Fall“, betonte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball am vergangen Mittwoch in einer Videostellungnahme. Die DFL erkannte in ihrem Ablehnungsbescheid nur einen Bruchteil der benötigten Zahlungen an. Zudem handele es sich bei den größten von der DFL als Förderung akzeptierten Posten um Gehaltsverzichte als Präsident und Geschäftsführer sowie um Darlehen an den Verein bzw. die KGaA. Zum Vergleich: Das Engagement Dietmar Hopps, der 2014 einen positiven Bescheid auf Ausnahme von 50+1 erhielt, betrug bei Hoffenheim bis 2015 rund 350 Millionen Euro, davon ein zweistelliger Millionenbetrag für den e.V.. Tatsächlich akzeptiert habe die DFL bisher lediglich eine Spende in Höhe von 13.000 Euro an den e.V., für die Martin Kind eine Spendenquittung vorlegen konnte. Manch ein Dauerkartenplatz in der HDI-Arena kostet über 20 Jahre genau so viel.

Zweifelhaftes Demokratieverständnis

Kritiker werfen Kind vor, demokratische Werte, welche in Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht verankert sind, zum eigenen Vorteil zu missachten. Zudem sei er laut der IG Pro Verein 1896 eher Nutznießer denn Mäzen des Sportvereins. So würden die Teilhaber der Investorengruppe Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (S&S) durch Einmalzahlungen dauerhafte Anteile des Firmenkonstruktes und der Marke Hannover 96 erhalten. Zusätzlich habe Kind die Bekanntheit seines Hörgeräteunternehmens durch permanente Medienpräsenz in der Sportberichterstattung erheblich steigern können.

Stammverein finanziell stark belastet

Aktuell ist der Stammverein durch den Neubau des Vereinszentrums an der Stammestraße belastet. Mit rund 6 Millionen Euro Kreditaufnahme handelt es sich hierbei um die größte Neuverschuldung der Vereinsgeschichte. Da das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, kann sich diese Summe allerdings noch erhöhen. Ob die Kredite zukünftig wie geplant durch die Einnahmen aus den erwarteten Mitgliedschaften bedient werden können, bleibt fraglich. Dieses insbesondere deshalb, weil die Fördermitgliedschaften mit einem erfolgreichen Ausnahmeantrag von 50+1 vom Profifußball vollständig losgelöst wären und für die meisten Förderer der eigentliche Zweck ihrer Förderung verfehlt würde.

 

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