Das sind die Regeln für die 96-Fandemo

Treffen ist am Samstag um 13:00 Uhr auf dem Opernplatz. Quelle: Internet

Hannover – Für Samstag lädt ProFans, die bundesweite Interessenvertretung für aktive Fan- und Ultragruppen, zu einer Fandemo nach Hannover ein. Es geht um die Mitbestimmung im Verein und den Erhalt von 50+1 bei Hannover 96. Die Veranstaltung wurde unter Auflagen genehmigt. Das sind die von der Polizei Hannover festgelegten Regeln.

96-Fans demonstrieren Samstag für den Erhalt von 50+1 in Hannover. Quelle: Internet

Fandemo auf Fantreffen beschlossen

Die Fandemo wurde auf dem Fantreffen am Freitag der letzten Woche beschlossen. Außerdem wurde dem Verein eine Podiumsdiskussion angeboten. 96-Fans, die sich an dem Protest gegen die Übernahme ihres Klubs durch Martin Kind beteiligen wollen, sind eingeladen am Samstag um 13:00 Uhr zum Opernplatz Hannover zu kommen.

Auflagen der Polizei

Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß angemeldet und auch genehmigt. Die Polizeidirektion Hannover hat allerdings Auflagen erlassen. So sind pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschenverboten. Sie dürfen nicht mitgeführt werden. Stangen von Fahnen und Transparenten dürfen nicht größer als 3 Zentimeter im Durchmesser sein. Auch das Material darf nicht zu hart sein: Hartholz, Metall und Bambus sind demnach tabu. Transparente dürfen nicht breiter sein als 4 Meter.

Fanhilfe informiert

Die Fanhilfe Hannover steht den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Sie wird die Veranstaltung mit Anwälten begleiten. Im Notfall ist sie auch über ein Mobiltelefon erreichbar. Die Nummer lautet: 0175-6642113. Damit die Fans bereits im Vorfeld umfassend informiert sind, hat sie Folgendes auf ihrer Seite veröffentlicht:

Moin 96-Fans!
Es ist zwar nicht die erste Fan-Demo, die am Samstag stattfindet und voraussichtlich wird auch wie immer alles reibungslos laufen, aber einige Dinge möchten wir euch dennoch im Vorfeld mitteilen:

1. Demonstrationsrecht

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Deshalb sind Demonstrationen rechtlich besonders geschützt, solange sie friedlich und ohne Waffen stattfinden.

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2. Waffen, gefährliche Gegenstände und Vermummung

Als Teilnehmer einer Demonstration dürft ihr keine Waffen, gefährliche Gegenstände (zum Beispiel einen Stock aus Bambus), Passivbewaffnung (Mundschutz) oder Vermummungsgegenstände dabei haben. Das Vermummen oder Beisichführen von Waffen bei einer Demonstration ist ein Straftatbestand und kann zur (gewaltsamen) Auflösung der Demonstration führen.

3. Besondere Auflagen

Die Versammlungsbehörde, in unserem Fall die Polizei Hannover, kann Auflagen für eine Demonstration erlassen. Dies hat sie auch für Samstag getan: Pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschen sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden. Bitte haltet euch dran! Außerdem dürfen Fahnen- und Transparentstangen nicht aus Hartholz, Metall oder Bambus bestehen und einen Durchmesser von 3cm nicht überschreiten. Transparente dürfen außerdem nicht breiter als 4m sein.

4. Anreise und Durchsuchung

Auch während der Anreise zu einer Demonstration gilt schon der besondere grundgesetzliche Schutz. Die Polizei darf nicht durch Schikanemaßnahmen (zum Beispiel stundenlange Durchsuchungen und Kontrollen der Teilnehmer) faktisch verhindern, dass ihr an der Demonstration teilnehmen könnt. Durchsucht werden dürft ihr außerdem nur, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Anlasslose, prinzipielle Durchsuchungen, wie zum Beispiel beim Zugang zum Stadion, sind nicht erlaubt.

5. Auflösung der Demonstration

Die Demonstration wird in der Regel durch den Anmelder aufgelöst. Nach Auflösung seid ihr verpflichtet, euch zu entfernen, ansonsten könnt ihr gekesselt werden. Außerdem gilt der besondere Schutz für Demonstrationen nicht mehr, sondern wieder normales Polizei- und Strafverfolgungsrecht mit allen Durchgriffsrechten.

6. Foto- und Videoaufnahmen

Die Polizei darf nicht anlasslos filmen, denn so könnten Teilnehmer abgeschreckt werden, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Die Videokameras, die sich meist auf den Einsatzwagen befinden, dürfen erst ausgefahren werden, wenn eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage vorliegt. Ansonsten müssen die Kameras eingefahren sein. Auch müssen die Kameras im öffentlichen Raum ausgeschaltet und vom Demonatrationszug weggedreht sein. Ihr habt ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoaufnahmen an Demonstrationen teilzunehmen.

7. Generelle Verhaltensweisen

Ansonsten gilt wie immer: Lasst euch nicht provozieren und verhaltet euch ruhig und friedlich.

Am Samstag werden wir auch mit Anwälten vor Ort sein, um euch im unwahrscheinlichen Fall bei Problemen weiterhelfen zu können. Außerdem könnt ihr uns in Notfällen unter 0175-6642113 erreichen. Ansonsten gilt: auch bei Schikanemaßnahmen oder anderen fragwürdigen Vorkomnissen seitens der Polizei, schreibt uns im nachhinein eine Mail an fanhilfehannover@gmx.de.

Für den Erhalt von 50+1 und den Volkssport Fußball!

Die Lieblingsfolgen vom 96Freunde-Podcast mit Altin Lala, Florian Fromlowitz und Ewald Lienen. Viel Spaß beim Reinhören!

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