Außerordentliche Mitgliederversammlung bei Hannover 96: Pro Verein bekräftigt Aufruf

Hannover – Die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 bekräftigt ihren Aufruf an alle 96-Mitglieder. Ziel ist die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung und die Abwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern. Eine Begründung liefert Pro Verein gleich mit.

Aufruf an alle 96-Mitglieder

Die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 hat ihren Aufruf an alle 96-Mitglieder, einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abzugeben, vor dem Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am Samstag bekräftigt.

Abgabe am Samstag möglich

Die Abgabe der Anträge kann im Rahmen des Heimspiels gegen den VfB Stuttgart erfolgen: „Im Rahmen des Bundesliga-Heimspiels gegen den VfB Stuttgart am Samstag, den 05. Oktober 2018, können Anträge im Zwinger hinter der Fankurve abgegeben werden. Alternativ haben wir eine Sammelstelle vor dem Stadion, am „Fanmagbaum“ (Großer Baum vor dem Eingang im Nordbereich).

Verein zerstritten

„Unser Verein ist seit längerer Zeit zerstritten. Der Vorstand um Martin Kind hat mit Hilfe einer knappenAufsichtsratsmehrheit beschlossen, die wertvolle Management GmbH, die sich bislang zu 100% im Vereinsbesitz befand und die Geschäftsführerschaft über den Profibereich regelt, an die Privatperson Martin Kind zu veräußern“, heißt es zu Gründen für die Notwendigkeit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Zustimmung ohne Prüfung des Sachverhalts

Außerdem wird Mitgliedern des Aufsichtsrats, die Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen: „Der Kaufpreis soll lediglich 12750 Euro betragen, obwohl ein Gutachten existiert, das den Wert auf einen zweistelligen Millionenbetrag schätzt. Dem Verein entgehen so Einnahmen in Millionenhöhe zum persönlichen Vorteil der Privatperson Martin Kind. Mit den Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Veronika von Lintel, Michael Beck und Valentin Schmidt gab der Aufsichtsrat ohne die erforderliche Prüfung des Sachverhalts die Zustimmung.“

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Vorstand ignoriert Mitgliederbeschluss

Trotz gegenteiligem Mitgliederbeschlusses, verfolge der Vorstand unbeirrt seine Ziele: „Die Mitgliederversammlung hat 2017 entschieden, dass vor einem solchen Geschäft, die Mitglieder zu befragen sind. Der Vorstand ignoriert diesen Mitgliederbeschluss jedoch bis heute und stellte einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel bei der Deutschen Fußball Liga (DFL). Diese wies den Antrag jedoch kürzlich zurück, da Martin Kind die Anforderungen für eine solche Ausnahmegenehmigung nicht im Ansatz erfüllt.“

Fünf vor Zwölf

Die Zeit drängt: „Gegen diese Zurückweisung klagt Kind vor dem Schiedsgericht der DFL, welches in Kürze entscheiden will.“Deshalb sei es so wichtig, dass die Mitglieder möglichst sofort ihre Unterstützung durch Abgabe des unterschriebenen Antrags zum Ausdruck bringen.

Abgabe am Stadion, per Post oder in der Stadt

Die Anträge, welche nicht am Samstag im Stadion abgegeben werden können, sollten möglichst schnell, per Post, eingesendet werden. Alternativ kann der Antrag natürlich auch vor Ort, bei den unten aufgeführten Sammelstellen, in den Briefkasten geworfen, oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden.

Sammelstellen

Rechtsanwälte Scholz
Ricklinger Straße 5 b
30449 Hannover
https://www.rechtsanwaelte-scholz.de/

Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes
Bahnhofstraße 11
31008 Elze
http://rascherer.de/

Hannover Streetwear
Lavesstraße 22
30159 Hannover
https://www.hswmerch.de/shop/hannoverstreetwear/

Shirtbox Linden
Kötnerholzweg 33
30451 Hannover
https://de-de.facebook.com/ShirtboxLinden/

Es darf mit Spannung erwartet werden, ob die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung gelingt.

 

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1 Kommentar

  1. Wie verstört und verbohrt sind diese Menschen,sie wollen den Retter von Hannover 96 Martin Kind in die Ecke der selbst Bereichrung stellen,gottseidank  ist die Mehrheit der 96 Mitglieder klardenkend,und fällt auf diesen Schwachsinn hoffentlich nicht rein .

     

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