Kind drückt bei Übernahme aufs Gaspedal

Klubchef Martin Kind strebt eine Übernahme von Hannover 96 an. Foto: Stuart Franklin/Bongarts/Getty Images.

Hannover – Klubchef Martin Kind plant bei Hannover 96 die komplette Übernahme und die 50+1-Regel auszuhebeln. Das ist keine neue Erkenntnis. Jetzt tritt der Klubboss aber auf das Gaspedal. So plant der 73-Jährige seine nächsten Schritte.

50+1 verfehlt Aufnahme in Satzung nur knapp

Bereits durch die abgelehnten Mitgliedsanträge von mindestens 119 96-Anhängern hat der Bundesligist vom Maschsee bundesweit für Negativschlagzeilen gesorgt. Es stand der Vorwurf im Raum, Kritiker den Zutritt zum Verein zu verwehren. Hintergrund war eine kontroverse Mitgliederversammlung vom 27. April 2017. Dort scheiterte ein Satzungsänderungsantrag, der die 50+1-Regel in der Vereinssatzung verankert hätte, nur knapp. Allerdings wurde mit großer Mehrheit von über 70 Prozent beschlossen, die Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung über die Abschaffung von 50+1 abstimmen zu lassen.


Erklärung „50+1-Regel“ vor der Klage Martin Kinds

Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz erhalten, wenn der Mutterverein 50 plus einen weiteren Stimmanteil in der Versammlung der Anteilseigner innehat, oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs (= persönlich haftender Gesellschafter) einnimmt (siehe § 16c Abs. 2 des DFB und § 8 Abs. 2 der Satzung des Ligenverbandes). Bis August 2011 war eine Ausnahme davon nur möglich, wenn zum Stichtag 01. Januar 1999 ein anderer Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat. De facto galt das nur für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg. Bei 96 wird die Einhaltung durch den 100 Prozent Besitz der Hannover 96 Management GmbH durch den Verein gewährleistet.


Situation nach der Klage

Es muss eine „erhebliche Förderung“ über einen 20-Jahres-Zeitraum erfolgen. Über näheres informiert das DFL-Rundschreiben Nr. 30 vom 12.12.2014:

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„Als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung stellt sich das Merkmal der „erheblichen“ Förderung dar. Der Begriff „erheblich“ soll nach Auffassung des Vorstandes clubbezogen verstanden werden und zwar dergestalt, dass die Höhe des finanziellen Engagements in jeder einzelnen Spielzeit während des 20-Jahres-Zeitraums mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen soll, den das Hauptsponsoring des Clubs, d.h. das höchste Einzelsponsoring, in der jeweiligen Spielzeit ausmacht. Die Höhe der Förderung kann innerhalb des Förderungszeitraums im Fall besonderer Umstände (z.B. Mehrförderung bei Stadionbau) schwanken, es muss aber im Grundsatz eine ausgewogene Verteilung der Förderung über den 20-Jahres-Zeitraum erfolgen. Zwischenzeitliche Förderungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle müssen in der 20-Jahres-Betrachtung ausgeglichen werden. Auch hinsichtlich der „Erheblichkeit“ der Förderung ist aber jeder Einzelfall zu betrachten.

Eine „erhebliche“ Förderung im Sinne des § 8 Nr. 3 Abs. 5 Satzung Ligaverband kann zudem erst beginnen, wenn der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Hinblick auf seine Fußballaktivitäten unterhält und am offiziellen Spielbetrieb eines der Mitgliedsverbände des DFB teilnimmt.

Ein zur Förderung im Sinn des § 8 Nr. 3 Abs. 5 Satzung Ligaverband geeigneter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann nach Auffassung des Vorstandes regelmäßig erst ab Zugehörigkeit zur 5. Spielklassenebene entstehen.“


Kinds Konfrontationskurs

Dieser Beschluss interessierte den Hörgeräteunternehmer allerdings nicht. Er sah in dem gefassten Beschluss bestenfalls eine Empfehlung, der er nicht zu folgen bereit ist. Nach 96Freunde.de Informationen hat Kind nun den totalen Konfrontationskurs im Sinn. Am Montag soll auf einer Sitzung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Hannover 96 e.V. der Verkauf der Hannover 96 Management GmbH an die Investoren der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA beschlossen werden. Damit wären die auf der Mitgliederversammlung befassten Beschlüsse faktisch umgangen und ignoriert.

Mitglieder planen Protest

Gegen diese Maßnahme ist Protest durch Pro Verein 1896 geplant. Die Interessengemeinschaft setzt sich für den Erhalt der 50+1-Regel bei Hannover 96 ein. Aus ihrer Mitte stammte auch der angenommen Antrag auf Abstimmung durch die Mitglieder über die faktische Abschaffung der Regel in Hannover. Über soziale Medien werden Fans zum Protest aufgerufen. Mit Spannung darf der Montag abgewartet werden.

Wortlaut der Mitteilung an 96-Fans

 

Die Lieblingsfolgen vom 96Freunde-Podcast mit Altin Lala, Florian Fromlowitz und Ewald Lienen. Viel Spaß beim Reinhören!

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