Hannover – Hannover 96 erleidet vor dem Amtsgericht Hannover eine schwere Niederlage. Das Abstimmungsverfahren auf der Mitgliederversammlung 2017, widerspricht den demokratischen Grundprinzipien. Das stellt das Gericht in seinem Urteil vom 05. September 2018 fest.
Niederlage vor Gericht
In Bezug auf das Abstimmungsverfahren auf der Mitgliederversammlung des Jahres 2017, musste Hannover 96 eine Niederlage vor dem Amtsgericht Hannover einstecken. Das Gericht bezeichnete in dem 96 Freunde.de vorliegenden Urteil von Anfang September 2018, die Abstimmung als „ein unzulässiges, da demokratischen Grundprinzipien widersprechendes Verfahren“.
Satzungsänderungsantrag 2017
Was war geschehen? Auf der Mitgliederversammlung 2017 hatten die stimmberechtigten 96-Mitglieder über einen Satzungsänderungsantrag abzustimmen. Dei Änderung sollte die Satzung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. um einen weiteren Absatz ergänzen. In diesem sollte geregelt werden, dass eine Verfügung über die Hannover 96 Management GmbH – und damit über die letzte Verbindung zwischen Verein und Profifußball – in die Hände der Mitglieder gelegt wird, die mit einer 2/3-Mehrheit über eine endgültige Trennung entscheiden könnten. Damit hätte der Ausnahmeantrag in Bezug auf die 50+1-Regel nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung bei der DFL eingereicht werden können.
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Wahlbeeinflussung
Schon vor Versammlungstermin, hatte der Vorstand in einem Schreiben an alle Mitglieder dazu aufgefordert, den Antrag abzulehnen. David W., der Antragsteller, bekam hingegen keine Möglichkeit, seinerseits die Mitglieder zu informieren. Außerdem wurde eine Zustimmung durch das Wahlverfahren erschwert. Die Abgabe der Stimmen konnte nur durch personalisierte Stimmkarten erfolgen. Die Wahlurne befand sich direkt vor dem Podium. Befürworter mussten so einen regelrechten Spießrutenlauf durch den gesamten Saal auf sich nehmen. Außerdem wurden nur „Ja“- und „Nein“-Stimmen gezahlt. Enthaltungen konnten nicht abgegeben werden. Laut Amtsgericht Hannover, hätte das sogenannte Subtraktionsverfahren, aber keine Anwendung finden dürfen.
Keine Abstimmung über geheime Wahl
Um das zu verhindern, beantragte W. die Mitglieder über eine mögliche geheime Wahl abstimmen zu lassen. Diesen Antrag ließ der Versammlungsleiter nicht zu. Das Amtsgericht Hannover stellte in seinem Urteil dazu fest, dass „die Versammlung über den Geschäftsordnungsantrag zu geheimen Abstimmung hätte befinden müssen“. Die Satzung von Hannover 96 enthält keine Regelungen zu Abstimmung- und Auszählungsmodi bei Wahlen. Somit kommt dem Versammlungsleiter zwar das Bestimmungsrecht zu, „das gilt aber nicht uneingeschränkt.“ Denn: „Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Damit steht ihr auch das Recht zu (…) einen festgelegten Abstimmungsmodus abzuändern.“.
Beschlüsse haben weiterhin Bestand
Trotz dieser Widrigkeiten, erhielt der Satzungsänderungsantrag deutliche Zustimmung. Die erforderlich Zweidrittelmehrheit wurde nur um wenige Stimmen verpasst. Das Urteil des Amtsgerichts Hannovers, führt allerdings nicht zur Aufhebung der Ablehnung des Satzungsänderungsantrags. Das liegt aber nur daran, dass die Erklärung der Ungültigkeit des Beschlusses im Vereinsrecht, nach Ansicht des Gerichts unzulässig ist.
Zukünftig mehr Demokratie?
Richterlich wurde dennoch bestätigt, dass demokratische Grundprinzipien auf vergangenen 96-Mitgliederversammlungen nicht im ausreichenden Maße Geltung gefunden haben. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass sich dieser Tatbestand ändern wird. Zukünftig werden Versammlungsleiter jedenfalls nicht nach Gutdünken entscheiden können. Damit wurden die Mitgliederrechte deutlich gestärkt.
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