Martin Kind gewinnt auch die zweite Runde vor Gericht – Rückschlag für den Mutterverein

Hannovers Geschäftsführer Martin Kind (Photo by FIRO/FIRO/SID/)

Die Forderung von einem Teil der Fanszene ist seit langer Zeit unmissverständlich: „Kind muss weg!“ So steht es auf Plakaten und Bannern, so schallt es oft genug durchs Stadion. Ende Juli war Martin Kind tatsächlich kurz weg, weil er von Hannover 96 e.V., dem sogenannten Mutterverein, als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen worden war „aus wichtigen Gründen“. Doch seitdem hat Kind zwei Runden vor Gericht gewonnen, letztere am Dienstag. Eine Zusammenfassung, was das bedeutet und wie es jetzt weitergeht.

In sportlicher Hinsicht gab es zuletzt keine Punkte für Hannover 96. Die Mannschaft von Trainer Stefan Leitl kassierte gegen den Hamburger SV und den 1. FC Heidenheim jeweils 1:2-Niederlagen und droht den dank einer vorherigen Erfolgsserie aufgebauten Kontakt zur Spitzengruppe der 2. Bundesliga wieder zu verlieren. Punkten konnte dagegen Martin Kind. Das Landgericht Hannover gab der Klage Kinds gegen die Abberufung statt und bestätigte damit im Hauptsacheverfahren dem gleichlautenden Urteil einer einstweiligen Verfügung mehr als zwei Monate zuvor. Der Mutterverein kann in Berufung gehen. Die nächstmögliche Instanz wäre das Oberlandesgericht Celle (OLG). Sollte der Mutterverein das OLG anrufen, ginge der Kampf zwischen Kind und dem e.V. in die dritte Runde.

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Eine spannende Nebenrolle spielt die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und ihre Positionierung. Denn sie pocht auf die Einhaltung der Regel 50+1. Fakt ist, dass bei 96 laut Satzung über den Geschäftsführer der Aufsichtsrat der Management GmbH entscheidet. Dieses Gremium ist mit jeweils zwei Personen von der Kind-freundlichen Kapitalseite sowie vom Mutterverein besetzt – ein echtes Unentschieden also, prinzipiell mögliche und durch 50+1 erdachte Mehrverhältnisse sehen anders aus. Wie sich die DFL nun geäußert hat, ist ein Rückschlag für den Mutterverein und seine Hoffnung, über das fehlende 50+1-Prinzip im 96-Konstrukt das Blatt zu wenden: Der Ligaverband verschickte eine Mitteilung zum Weisungsrecht, wonach der e.V. den Geschäftsführer nicht abberufen darf. Damit bestätigt die DFL die Ansicht der ordentlichen Gerichte. Die Abberufung dürfe auch nach DFL-Meinung nur der Aufsichtsrat vornehmen – und dort gibt es nunmal ein klassisches Patt.

Worüber sich viele Sympathisanten von Hannover 96 nun Sorgen machen: Ist die Lizenz in Gefahr? Denn durch die (nicht vorhandenen) Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat wird 50+1 ad absurdum geführt. Laut DFL ist dies aber nicht der Abgesang von 50+1 bei 96. Der Liga-Verband hat angekündigt, mit den Streitparteien Gespräche zu führen und einen Kompromiss zu suchen, wie das komplizierte 96-Modell mit der 50+1-Regel zu vereinbaren ist. Fakt ist aber: Das Landgericht Hannover hat für Kind entschieden, die DFL ihn mit ihrer Stellungnahme eher gestützt als angezählt. Es scheint also bei Hannover 96 alles so zu bleiben wie bisher – für den Alltag in der 2. Bundesliga soll dies aber nicht gelten. Am Samstag (20.30 Uhr) im Heimspiel gegen Arminia Bielefeld müssen zwingend wieder drei Punkte her.

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