DFL-Entscheidung naht: Kinds Übernahmepläne in Gefahr?

Wird finanzielle Förderung zum Stolperstein?

Martin Kind stellte sich im "Doppelpass" auf Sport 1 den Fragen der Experten. Foto: Martin Rose/Bongarts/Getty Images.

Hannover – Martin Kinds Pläne, Hannover 96 zu übernehmen können auf der Zielgeraden noch scheitern. Bisher halten Gerichte den Klubchef nicht auf. Aber die DFL ist dazu durchaus in der Lage. Und die Wahrscheinlichkeit drauf steigt, je näher die Entscheidung rückt.

Martin Kind droht mit seinen Plänen zu scheitern (Foto: pixathlon/pixathlon/SID/Norbert Schmidt)

Übernahme nur Formsache?

Lange Zeit galt die Übernahme von Hannover 96 durch Martin Kind als sicher. „Die Hausaufgaben sind gemacht“, erklärte der Klubchef im Sommer 2017. Kurz darauf schaffte er mit einem Aufsichtsratsbeschluss, der den Verkauf von 51% der Anteile an der Hannover 96 Management GmbH an ihn zustimmte, Fakten.


Warum war der Verkauf problematisch?

Hannover 96 hielt 100 Prozent der Anteile an der Management-GmbH. Dadurch erfüllte der Klub formell die 50+1-Regel. Bei einer Veräußerung von Anteilen, würde die Regel in Hannover faktisch abgeschafft werden. Das ist ohne Ausnahmegenehmigung der DFL ein Verstoß gegen deren Stauten. 


Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel folgte sofort. Als Privatmann wollte der 73-Jährige so das alleinige Sagen beim Bundesligisten erhalten. Lange Zeit schein auch alles nach Plan zu laufen. Mehrere Gerichtsverfahren konnte der Hörgeräteunternehmer gewinnen. Kinds Übernahmepläne schien so schon nichts durchkreuzen zu können.

Entscheidung im Januar?

Noch im Dezember 2017 erklärte der Klubchef gegenüber BILD: „Ich gehe von einer positiven Entscheidung (der DFL, Anm. d. Red.) aus.“ Bereits in diesem Moment sollte die Zustimmung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eintreffen. Kommt jetzt alles doch ganz anders? Ein wichtiger Baustein, um die Voraussetzungen der DFL zu erfüllen, könnte für Kind jetzt zum Stolperstein werden.

Stolperstein finanzielle Förderung

So muss eine „erhebliche finanzielle Förderung“ über einen 20-Jahres-Zeitraum erfolgt sein. Über näheres informiert das DFL-Rundschreiben Nr. 30 vom 12.12.2014:

„Als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung stellt sich das Merkmal der „erheblichen“ Förderung dar. Der Begriff „erheblich“ soll nach Auffassung des Vorstandes clubbezogen verstanden werden und zwar dergestalt, dass die Höhe des finanziellen Engagements in jeder einzelnen Spielzeit während des 20-Jahres-Zeitraums mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen soll, den das Hauptsponsoring des Clubs, d.h. das höchste Einzelsponsoring, in der jeweiligen Spielzeit ausmacht.

Träfe das auf Martin Kind zu? Das ist unsicher. Auf der letzten Jahreshauptversammlung von Hannover 96 e.V. am 27.04.2017, erklärte der Hörgeräteunternehmer nämlich, im Jahr 2016 insgesamt 2.520 EUR an den Verein gespendet zu haben.

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Erhebliche Förderung?

Reicht diese Summe tatsächlich aus, damit man von einer erheblichen Förderung sprechen kann? Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Aufwendungen in keinster Weise denen des Hauptsponsors „Heinz von Heiden“ in der Saison 2016/17 entsprochen haben. Das Hauptsponsoring wird auf vier Millionen Euro geschätzt. Klarer Fall also? Noch nicht ganz. Denn das DFL-Rundschreiben geht weiter:

„Die Höhe der Förderung kann innerhalb des Förderungszeitraums im Fall besonderer Umstände (z.B. Mehrförderung bei Stadionbau) schwanken, es muss aber im Grundsatz eine ausgewogene Verteilung der Förderung über den 20-Jahres-Zeitraum erfolgen.“

Was war 2005/06?

Auch wenn Zweifel an der erheblichen Förderung zumindest für das Jahr 2016 offensichtlich sind, reicht das noch nicht für die sichere Ablehnung des Antrags durch die DFL aus. Aufatmen Kind deswegen allerdings auch nicht. Es bleibt da noch die Zeitspanne von August 2005 bis Juli 2006. Der 73-Jährige legte in dieser Zeit sämtliche Vereinsämter nieder und trat auch als Geschäftsführer der Profigesellschaft zurück. Götz von Fromberg (als e.V.-Präsident) sowie Karl-Heinz Vehling (als Geschäftsführer der S&S) führten für knapp ein Jahr die Geschicke des Gebildes Hannover 96.

Zweifel der DFL?

Ob Kind auch für dieser Periode nachweisen konnte, ist ungewiss. So hätte die DFL möglicherweise gleich zwei Stolpersteine entdeckt, die eine Übernahme durch den Klubchef noch zum Scheitern bringen könnten. Zumindest ist eine Zustimmung keine reine Formsache mehr. Die Hoffnungen der aktiven Fanszene von Hannover 96, die gegen die Übernahme ihrer alten Liebe von einer Einzelperson kämpfen, dass der Antrag von Martin Kind abgelehnt wird, scheinen jedenfalls alles andere als aussichtslos.

Entscheidung vor Gericht?

Was hätte eine Ablehnung der DFL für Folgen? Kind betonte immer wieder, dass er von einer Zustimmung ausgehe. Eine Ablehnung scheint für ihn undenkbar. Wenn sie doch kommt, dann „müssen wir vor ein ordentliches Gericht ziehen“, so der 73-Jährige bereits vor Weihnachten. Eine endgültige Entscheidung könnte sich daher noch hinziehen. Zumindest dann, wenn 96 keine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel erhält.

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1 Kommentar

  1. "Mehrere Gerichtsverfahren konnte der Hörgeräteunternehmer gewinnen."

    Das stimmt imho nicht. "Einstweilige Verfügungen" wurden nicht zugelassen, das ist etwas ganz anderes.

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