Hannover – Am Donnerstag findet die jährliche Mitgliederversammlung von Hannover 96 statt. Es ist mit einer spannenden Veranstaltung zu rechnen. Einzelne Mitglieder versuchen weiterhin die komplette Privatisierung des Profifussballs in Hannover zu verhindern.
Alle Macht für Kind?
Bereits im vergangenen Jahr hat es Verschiebungen innerhalb der Profispielbetriebsgesellschaft von Hannover 96 gegeben. Klubchef Martin Kind stockte seine Anteile auf über 52 Prozent auf und ist damit Mehrheitseigner der Hannover 96 Sales & Service GmbH Co. KG. Mehrfach hatte der 72-Jährige verlauten lassen, auch eine Ausnahmegenehmigung von der 50 + 1-Regel durch die DFL anzustreben. Als Privatmann möchte der Hörgeräteunternehmer die komplette Macht bei dem derzeitigen Zweitligisten übernehmen.
Erklärung „50+1-Regel“ vor der Klage Martin Kinds
Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz erhalten, wenn der Mutterverein 50 plus einen weiteren Stimmanteil in der Versammlung der Anteilseigner innehat, oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs (= persönlich haftender Gesellschafter) einnimmt (siehe § 16c Abs. 2 des DFB und § 8 Abs. 2 der Satzung des Ligenverbandes). Bis August 2011 war eine Ausnahme davon nur möglich, wenn zum Stichtag 01. Januar 1999 ein anderer Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat. De facto galt das nur für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg.
Situation nach der Klage
Es muss eine „erhebliche Förderung“ über einen 20-Jahres-Zeitraum erfolgen. Über näheres informiert das DFL-Rundschreiben Nr. 30 vom 12.12.2014:
„Als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung stellt sich das Merkmal der „erheblichen“ Förderung dar. Der Begriff „erheblich“ soll nach Auffassung des Vorstandes clubbezogen verstanden werden und zwar dergestalt, dass die Höhe des finanziellen Engagements in jeder einzelnen Spielzeit während des 20-Jahres-Zeitraums mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen soll, den das Hauptsponsoring des Clubs, d.h. das höchste Einzelsponsoring, in der jeweiligen Spielzeit ausmacht. Die Höhe der Förderung kann innerhalb des Förderungszeitraums im Fall besonderer Umstände (z.B. Mehrförderung bei Stadionbau) schwanken, es muss aber im Grundsatz eine ausgewogene Verteilung der Förderung über den 20-Jahres-Zeitraum erfolgen. Zwischenzeitliche Förderungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle müssen in der 20-Jahres-Betrachtung ausgeglichen werden. Auch hinsichtlich der „Erheblichkeit“ der Förderung ist aber jeder Einzelfall zu betrachten.
Lust auf noch mehr Hannover 96? Unsere 96-App für Android im neuen Gewand! Jetzt gratis holen & immer auf dem neuesten Stand bleiben: Zur App "96 News" | 96Freunde auf Instagram folgen: Hier geht's entlang!
Eine „erhebliche“ Förderung im Sinne des § 8 Nr. 3 Abs. 5 Satzung Ligaverband kann zudem erst beginnen, wenn der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Hinblick auf seine Fußballaktivitäten unterhält und am offiziellen Spielbetrieb eines der Mitgliedsverbände des DFB teilnimmt.
Ein zur Förderung im Sinn des § 8 Nr. 3 Abs. 5 Satzung Ligaverband geeigneter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann nach Auffassung des Vorstandes regelmäßig erst ab Zugehörigkeit zur 5. Spielklassenebene entstehen.“
Satzungsänderungsantrag
Um die komplette Privatisierung von Hannover 96 im Hinterzimmer zu verhindern, haben mehrere Mitglieder Anträge zur Mitgliederversammlung eingereicht. Zwei davon sind besonders interessant. Dabei handelt es sich zum Einen um einen Satzungsänderungsantrag. Wird dieser Antrag angenommen, kann die Management GmbH, welche bisher zu 100% dem Verein gehört, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Mitglieder verkauft werden. Für die Zustimmung wird allerdings eine Zweidrittelmehrheit benötigt.
Ausnahmegenehmigung nicht ohne Mitgliederbeschluss
Der zweite Antrag, der mit einfacher Mehrheit angenommen werden kann, beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahmegenehmigung bei der DFL erbeten werden kann. Bei Annahme müssen den Mitgliedern alle Unterlagen, die der DFL zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden sollen, bekannt gemacht werden. Nach einem Zeitraum von neun Monaten soll auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung das Für und Wider diskutiert werden. Auf der darauf folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung, soll dann ein Beschluss gefasst werden, ob eine Ausnahmegenehmigung bei der DFL eingereicht werden soll, oder aber nicht. Besonders pikant: Antragsteller ist mit Ralf Nestler ein aktuelles Mitglied des Aufsichtsrats.
Markenrechte und Förderung
Ferner sollen die Markenrechte zurückgekauft werden, um damit Lizenzgebühren zu erwirtschaften. Damit will man die langfristigen Finanzierung des Vereins sicherstellen. Außerdem verlangen die Mitglieder Auskunft darüber, in welchem Maße Kind den Verein im Laufe der letzten 20 Jahre erheblich gefördert hat und wollen über den aktuellen Status des geplanten Vereinszentrums an der Stammestraße informiert werden. Auch dafür bedarf es einfachen Mehrheiten.
Weiterer Fingerzeig?
Bereits die letztjährige Mitgliederversammlung endete mit einem Warnschuss für Kind. Bei den turnusmäßigen Wahlen zur Besetzung fünfköpfigen Aufsichtsrates des Vereins, konnten sich zwei durch die Interessengemeinschaft ProVerein 1896 unterstützte Mitglieder durchsetzen. Klubchef und Vorstand hatten sich für einen unveränderten Aufsichtsrat stark gemacht. Seither sei sich das Gremium nicht immer einig. Was Berichten zufolge auch an der unterschiedlichen Auffassung in Bezug auf Mitbestimmung liegt.
Die Lieblingsfolgen vom 96Freunde-Podcast mit Altin Lala, Florian Fromlowitz und Ewald Lienen. Viel Spaß beim Reinhören!
Lust auf noch mehr Hannover 96? Die kostenlose 96-App für Android holen: Zur App "96 News" | 96Freunde auf Instagram folgen: Hier geht's entlang!
Hinterlasse jetzt einen Kommentar