Hannover – Bei Hannover 96 steht die jährliche Mitgliederversammlung vor der Tür. Der Termin ist der kommende Donnerstag (19. April 2018). Besondere Aufmerksamkeit bekommen zwei Satzungsänderungsanträge. Der Verein macht massiv Werbung für die Ablehnung. Wir erklären, was es damit auf sich hat.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht bindend
Auf der Mitgliederversammlung des vergangenen Jahres hatte die Mitgliederversammlung beschlossen, dass der Verein nicht ohne Zustimmung der Mitglieder eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel beantragen darf.
Der Antrag von Herrn Nestler ist angenommen. Die Mitglieder sollen über die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung abstimmen. #H96JHV
— Tobias F. Krause (@Buje78) April 27, 2017
Jetzt muss die Mitgliederversammlung über die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von 50+1 bei der DFL einen Beschluss fassen. #H96JHV
— Tobias F. Krause (@Buje78) April 27, 2017
Letztlich wurde daraufhin gerichtlich festgestellt, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung für den Vorstand nicht bindend sind. Deswegen konnte der Antrag, entgegen der Entscheidung der 96-Mitglieder, ohne Zustimmung bei der DFL eingereicht werden.
„Entscheidungskompetenz liegt bei Mitgliedern“
Um das zu zukünftig zu verhindern, haben zwei 96-Mitglieder Satzungsänderungsanträge gleichen Wortlauts zur Abstimmung eingereicht. Jens Boldt und Nathalie Wartmann, wollen die Entscheidungskompetenz an die Mitglieder zurückgeben. „Mit diesem Antrag soll klargestellt werden, dass sich der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. im Einklang mit den übergeordneten Verbänden zu demokratischen Grundsätzen bekennt und die Entscheidungskompetenz bei den Mitgliedern liegt. Damit soll auch gegenüber den Medien das Signal gesandt werden, dass in unserem Verein keine „Diktatur“ vorherrscht, sondern eine Meinungsvielfalt Platz haben kann – sofern sie auch Achtung und Anstand beruht“, heißt es dementsprechend in der Begründung der Anträge.
Vorstand soll Zustimmung benötigen
Bisher lautet § 11 Ziffer 1 Satz 2 der Satzung wie folgt: „Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.“ Nach Wunsch von Wortmann und Boldt sollen nur zwei Worte ergänzt werden: „Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder und Vereinsorgane bindend.“ Dadurch wären Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht nur Makulatur, sondern hätten, wie in jedem anderen Verein auch, die nötigen Auswirkungen auf das Handeln des Präsidiums.
Vorstand macht mobil gegen Anträge
Der Vorstand des Hannoverschen Sport Vereins von 1896 e.V. möchte sich aber nicht auf die Finger gucken lassen und sich auch nicht nach der Mehrheit im Verein richten. Ganz im Gegenteil. Mit der Satzungsänderung „würde der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. komplett handlungsunfähig werden. Der Vorstand dürfte keinerlei eigene Entscheidungen mehr treffen, weder nach innen,noch nach außen“, schreibt der Vorstand in einer Mail an die Mitglieder. Darin heißt es weiter: „Wenn Sie die Handlungsfreiheit von Hannover 96 e.V. auch in Zukunft aufrechterhalten möchten, dann kommen Sie bitte am 19.4.2018 zur Mitgliederversammlung und entscheiden Sie gegen diesen Satzungsänderungsantrag.“
„Werbung“ auch im Stadion und in der Stadt
Damit nicht genug. Auch im Stadion und in der Innenstadt von Hannover, wird gegen die Ändrungsanträge gewettert. Beim Heimspiel gegen Werder Bremen wurde auf der Osttribüne, dem Teil wo der vermeintlich wohlhabende Zuschauer seinen Platz hat, ein Hochglanzflyer verteilt, der dafür wirbt, die Anträge abzulehnen.
Auf der Osttribüne von #h96 wurde beim Spiel #H96SVW ein mehrseitiger Werbeflyer von Kind verteilt.
Mehr muss man für die vermeintlich faire #H96JHV auch nicht wissen. pic.twitter.com/oD3EKmNrcL— Dennis (@DennisKetels) April 7, 2018
Diese Broschüre findet sich auch noch an anderen Stellen in der Innenstadt.
Richtige Idee – und gut gemacht: @Hannover96 klärt mit Fakten über die Hauptversammlung nächste Woche auf. Liegt unter anderem in der Markthalle aus. Gutes Signal auch gegen die Stimmungsmacher. #H96 pic.twitter.com/GuVQ4BLhme
— jens.hauschke (@HauschkeJ) April 9, 2018
Das war noch nicht alles. Der Verein zieht wirklich alle Register: So wird die komplette Profimannschaft zur Mitgliederversammlung erscheinen – das hat es seit Jahren in Hannover nicht mehr gegeben. Außerdem finden die Abstimmungen dieses Jahr zu Beginn der Veranstaltung statt. Im letzten Jahr war das der vorletzte Punkt auf der Tagesordnung.
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Kind-Interview mit Springer und Madsack
Am Samstag erschien lokal bei Madsack und Springer zusätzlich noch ein Interview, in dem der 96-Klubchef in aller Breite seine Sicht der Dinge in die Aufnahmegeräte diktieren durfte. Den „Satzungsänderungsanträgen kann man mit Vernunft nicht zustimmen. Der Grund ist einfach: Es gäbe dann keine Handlungsfreiheit mehr für den Vorstand. Das beinhaltet komplizierte Rechts- und Haftungsfragen. Das wäre das Ende von 96 in der bestehenden Form“, ließ er Madsack wissen.
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IG Pro Verein 1896: „Vorstand verliert Handlungsfreiheit nicht“
Dem widerspricht die IG Pro Verein 1896 entschieden: „Der Vorstand kann – und soll – nach der geänderten Satzung auch weiterhin die Entscheidungen treffen und die Geschäfte unseres Vereins führen. Aber er sähe sich nunmehr in einer Situation, dass seine Entscheidungen durch die Mitgliederversammlung überprüft und geändert werden können“, heißt es dazu von der Vereinigung rund um 96-Aufsichtsratsmitglied Ralf Nestler. Es soll demnach nur darum gehen, dass Mitglieder von Hannover 96 ihre Interessen vertreten wissen und den Vorstand mit gewissen Handlungen beauftragen können. Pro Verein dazu: „Das war nach der bisherigen Satzung nicht in allen Bereichen so. In einigen, durchaus wesentlichen Punkten, hat der Vorstand entschieden, wie er wollte, und zwar ohne jede Rücksichtnahme auf den Mehrheitswillen der Mitglieder. Das hat der Vorstand im vergangenen Jahr auch getan. Dabei hat er nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er an den Willen des obersten Vereinsorgans (der Mitgliederversammlung) nicht gebunden sei, und er hat sich auch in mehreren Fällen tatsächlich nicht am Willen der Mitgliederversammlung orientiert, sondern die gefassten Beschlüsse als ‚Empfehlungen‘ abgetan.“
Schmeißt Kind sogar hin?
Die Mitgliederversammlung darf mit Spannung erwartet werden. Der Verein macht mobil wie nie und hofft so der Opposition entgegen treten zu können. Doch was ist, wenn die Anträge die nötige Zweidrittelmehrheit erhalten? „Ich akzeptiere jede Entscheidung einer Mitgliederversammlung. Welche Schlüsse und Entscheidungen ich daraus ableite, ist eine ganz andere Frage“, erklärt Kind gegenüber Bild. Könnte der Klubchef hinschmeißen? Wohl kaum. Das darf getrost als nahezu ausgeschlossen angesehen werden. Vor einem Machtvakuum, brauchen die Mitglieder demnach keinerlei Angst zu haben.
Hier die Satzungsänderungsanträge nebst Begründung im Wort. Alle weiteren Anträge finden sich auf der Seite der IG Pro Verein 1896.
§ 11 Ziffer 1 Satz 2 der Satzung wird um den Zusatz „und die Vereinsorgane“ erweitert und soll dann lauten:
„Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder und die Vereinsorgane verbindlich. Stimmberechtigt sind alle Volljährigen Mitglieder des Vereins (gem. § 8 Ziffer 3).“
§ 11 Ziffer 2 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Mitgliederversammlung in allen Belangen des Vereines zuständig ist:
2. Die Mitgliederversammlung ist in allen Belangen des Vereines zuständig, insbesondere ist sie zuständig für:
a) Entgegennahme der Berichte der Vereinsorgane
b) Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates
d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Ehrenrates
e) Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen mit Ausnahme der Beiträge für Fördermitglieder, die gem. § 6 Abs. 6 vom Vorstand festgesetzt werden
f) Entscheidung über Anträge
g) Entscheidung über Satzungsänderungen bzw. Neufassung einer Satzung
h) Entscheidung über Auflösung des Vereins
§ 15 Ziffer 3 a) der Satzung wird geändert:
Das Wort „entscheidet“ wird durch das Wort „vertritt“ geändert und ein neuer Satz eingefügt, wonach auch der Vorstand an die Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden ist.
Die Neufassung des § 15 Ziffer 3 a) lautet:
„Der Vorstand vertritt den Verein in allen ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und strategischen Belangen. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit.“
Begründung:
Der Satzungsänderungsantrag ist notwendig, damit der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. als Mitglied der Niedersächsischen Fussballverband (NFV) nachkommt.
Gemäß § 4 unserer Satzung ist unser Verein Mitglied in den für seine Sportabteilungen zuständigen Sportfachverbänden. Hierzu gehört der Niedersächsische Fußballverband. Der NFV ist gemäß § 5 I der NFV-Satzung wiederum Mitglied im Deutschen Fußballbund (DFB). Die Regelungen des DFB sind für den Antragsgegner verbindlich (§ 14 DFB-Satzung).
Der DFB verfügt über einen Ethik-Kodex. In dessen Präambel heißt es:
„Der DFB will den Fußball dauerhaft tragfähig und erfolgreich organisieren sowie seine vielfältigen Potenziale auch zur Erhaltung und Stärkung der demokratischen und ethischen Grundlagen einer freiheitlichen Gesellschaft verantwortlich nutzen.“
Damit unser Verein seinen Pflichten nachkommt, ist die Änderung notwendig.
Zudem haben in der letzten Mitgliederversammlung die Mitglieder unseres Vereines einen Beschluss gefasst, der im Anschluss zu einem oder mehreren Gerichtsverfahren geführt haben. Innerhalb dieses Gerichtsverfahren wurde entschieden, dass Beschlüsse der Mitgliederversammlung für den Vorstand nicht bindend sind. In den Medien war das hässliche Wort „Vorstandsdiktatur“ zu lesen.
Mit diesem Antrag soll klargestellt werden, dass sich der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. im Einklang mit den übergeordneten Verbänden zu demokratischen Grundsätzen bekennt und die Entscheidungskompetenz bei den Mitgliedern liegt. Damit soll auch gegenüber den Medien das Signal gesandt werden, dass in unserem Verein keine „Diktatur“ vorherrscht, sondern eine Meinungsvielfalt Platz haben kann – sofern sie auch Achtung und Anstand beruht.
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