Gericht entscheidet: 96-Mitgliederversammlung am 23. März – Antrag von IG Pro Verein abgelehnt

Pro Verein scheitert mit Antrag vor Gericht

Die Mitgliederversammlung kann stattfinden (Photo by FIRO/FIRO/SID/)

Hannover – Die diesjährige Mitgliederversammlung beim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 kann wie geplant am 23. März stattfinden.

Die diesjährige Mitgliederversammlung beim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 kann wie geplant am 23. März stattfinden. Das Amtsgericht Hannover lehnte am Donnerstag einen Antrag von drei Vereinsmitgliedern und Vertretern der Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 auf eine außerordentliche Versammlung vor diesem Datum ab.

Die Antragsteller hatten ihre Klage damit begründet, drei Mitglieder des Aufsichtsrats abwählen zu lassen. Das Trio hatte indes versichert, bei der ohnehin turnusmäßig anstehenden Neuwahl des Aufsichtsgremiums nicht erneut zu kandidieren.

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Das Gericht begründet die Ablehnung des Antrags damit, dass die jährliche Mitgliederversammlung kurz bevorstehe und „der Vorstand gegenüber dem Gericht glaubhaft versichert, dass er die von der Minderheit genannte Angelegenheit mit auf die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung am 23. März 2019 gesetzt hat.“ Zudem fehle „die Benennung der Ursache, die Anlass zur Berufung der Versammlung gibt und zur vorzeitigen Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern führen soll.“

Das Fazit des Amtsgericht Hannover lautet wie folgt: „Aus vorgenannten Gründen muss ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Ermächtigung zur Einberufung einer vorzeitigen Mitgliederversammlung in diesem Falle verneint werden. Der Antrag war daher abzulehnen.“

Bei der Mitgliederversammlung am 23. März wird ein neuer Aufsichtsrat gewählt. Dieser Aufsichtsrat wählt den Vereinspräsidenten bei Hannover 96. Der langjährige Präsident Martin Kind wird nicht noch einmal für eine weitere Amtszeit bei Hannover 96 zur Verfügung stehen. Die Position des Geschäftsführers möchte Martin Kind jedoch auch weiterhin ausüben, unabhängig vom Ausgang der Mitgliederversammlung im März.

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