So hat Martin Kind die „gesellschaftsrechtliche Entscheidung“ bei Hannover 96 im Alleingang getätigt

96-Präsident Martin Kind.Foto: PIXATHLON/PIXATHLON/SID/.

Hannover – Die Satzungsänderung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist derzeit in aller Munde. In seinem Gastbeitrag erklärt Rechtsanwalt Dennis Ketels, wie Martin Kind diese Änderung im Alleingang durchführen konnte.

Wer bin ich? Und falls ja – wie viele?

Ein zugegebenermaßen eher schlechter Ostfriesenwitz geht sinngemäß so: „Wie viele Ostfriesen benötigt man, um eine Glühbirne zu wechseln? Die Antwort lautet drei. Einen der die Glühbirne hält und zwei, die die Leiter drehen.“ Wichtiger ist derzeit die Frage, wie viele Personen bei Hannover 96 notwendig waren, um gegen die DFL – Lizenzverordnung infolge einer Satzungsänderung zu verstoßen.

Versammlung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA

Um die Satzung zu ändern, müssen sich zunächst die Gesellschafter der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA – diese Gesellschaft besitzt die Lizenz für die 1. Bundesliga – versammeln.
Gesellschafter sind zum einen die Hannover 96 Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und zum anderen die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG als Kommanditaktionärin. Diese beiden Gesellschaften wählen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 der Satzung einen Vorsitzenden der Versammlung („Hauptversammlung“). Das Wahlergebnis, wer Vorsitzender dieser Hauptversammlung ist, wird dann festgestellt, der Gewählte nimmt die Wahl an und das Ergebnis wird verkündet.

Wird ganz schön voll

Der sodann gewählte Vorsitzende eröffnet die Hauptversammlung und erstellt ein Teilnehmerverzeichnis. Auf diesem Verzeichnis unterzeichnen die stimmberechtigten Mitglieder, nachdem sie einen Nachweis gegenüber dem Vorsitzenden über die Berechtigung der Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erbracht haben. Ferner stellt der Vorsitzende die Anwesenheit der persönliche haftenden Gesellschaft (Hannover 96 Management GmbH) fest. Eigentlich hätte der Vorsitzende auch die Anwesenheit des Aufsichtsrates feststellen müssen. Vorliegend verzichteten die Mitglieder des Aufsichtsrates aber auf das Ihnen zustehende Teilnahmerecht. Man sollte ja auch meinen, dass ohnehin schon genug Personen anwesend sind.

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Rechtssicherheit

Aus juristischen Gründen verzichten dann alle Anwesenden auf „alle durch Gesetz oder Satzung für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung vorgeschriebenen Formen, Fristen, Beschlussvorschläge, Berichte und Bekanntmachungen.“ Diesen Verzicht muss man nicht erklären, er dient aber der Rechtssicherheit, wenn ein Ziel kompromisslos erreicht werden soll. Nachdem alle Beteiligte auch noch auf das Vorlesen der Tagesordnung und notwendige Erläuterungen verzichtet haben, wird über den Satzungsänderungsantrag durch Handaufheben abgestimmt. In diesem Fall ist das Zählen einfach, es gibt nur eine (juristische) Person, die abstimmen darf. Weil aber Beschlussgegenstand die Änderungen der Satzung ist und damit unmittelbar die Befugnisse der Hannover 96 Management GmbH – diese steht nach wie vor im Alleineigentum des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. –eingegriffen wird, muss die Hannover 96 Management GmbH dieser Satzungsänderung zustimmen.  Gesagt getan: Eine Hand geht nach oben und die Zustimmung wird erteilt, der Vorsitzende verkündet das Abstimmungsergebnis.

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Rechtsmittelverzicht

Sodann verzichten alle Beteiligten noch auf das Recht, die abgegebenen Erklärungen anzufechten oder hiergegen Klage zu erheben. Diesen Verzicht muss man ebenfalls nicht erklären, er dient aber der Rechtssicherheit. Sagen wir mal so: Einem wird dieser Verzicht schon dienen. Im Anschluss wird die Sitzung geschlossen und die Änderungen der Satzung durch einen Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH angemeldet.

Wie viele sind wir?

Zurück zur Ausgangsfrage: Wie viele Personen warum notwendig?

Eine Person.

Der Vereinsvorsitzenden Martin Kind hat die Satzung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im Alleingang geändert. Nachdem er sich versammelt hat, hat Martin Kind sich zunächst selbst zum Vorsitzenden der Hauptversammlung gewählt, seine Wahl angenommen und das Ergebnis der Wahl verkündet. Zuvor hatte er auf alle Formalien der Einladung betreffend  – auch für die Hannover 96 Management GmbH – verzichtet und für eine andere Gesellschaft die Anwesenheitsliste geführt und zugleich deren Richtigkeit festgestellt. Danach hat Herr Martin Kind alleine abgestimmt und für die Hannover 96 Management GmbH der – für die vereinseigene Gesellschaft nachteiligen – Satzungsänderung zugestimmt. Dass Martin Kind dann noch das Abstimmungsergebnis festgestellt hat, ist eine nicht näher zu erwähnende Selbstverständlichkeit, ebenso die Abgabe der Erklärungen für alle Beteiligten, man wolle auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten.

Das alles hat übrigens innerhalb von 29 Minuten stattgefunden – in der Zeit hätte ein Ostfriese auch eine Glühbirne alleine auswechseln können.

Welche Art „Verein“ wollen wir?

Wenn Hannover 96 in der Pressemitteilung von 11.10.2018 mitteilt, es „handelt sich ausschließlich um eine gesellschaftsrechtliche Entscheidung“ so greift diese Stellungnahme zu kurz. Es geht um mehr. So geht es um den Umgang des Vereinsvorsitzenden und Mehrfachgeschäftsführers Martin Kind mit den Mitgliedern des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. Es geht um die Frage, wie viel Macht eine einzelne Person haben sollte, warum Kontrollgremien versagen und es geht um die Frage, ob der Verein einen mitgliederfreundlichen Vorstand haben sollte. Wenn mir die letzte Frage gestellt wird, ist meine Antwort eindeutig: Es ist an der Zeit!

96-Mitglieder, die den Weg des Präsidenten nicht mitgehen wollen, können den Antrag auf außerordentliche Mitgliederversammlung bei ProVerein 1896 herunterladen und an die angegebene Adresse im Original einsenden!

Die Lieblingsfolgen vom 96Freunde-Podcast mit Altin Lala, Florian Fromlowitz und Ewald Lienen. Viel Spaß beim Reinhören!

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