Deshalb verstößt der Vorstand von Hannover 96 gegen geltendes Recht und die Vereinssatzung

Martin Kind verbietet weitere Transfers - doch kann man so den Klassenerhalt schaffen?

Hannover – Hannover 96 entscheidet sich, die beantragte außerordentliche Mitgliederversammlung nicht einzuberufen. Warum das rechtlich, vor allem in Hinblick auf die Vereinssatzung mehr als fragwürdig ist, erklärt Rechtsanwalt und Notar Stefan Scherer in einem Gastbeitrag. 

Dies ist ein Gastbeitrag von Stefan Scherer. Er spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der gesamten 96Freunde-Redaktion wider.

1.310 Unterschriften für eine außerordentliche Mitgliederversammlung

Am 1. November 2018 haben drei Vertreter der IG Pro Verein 1896 dem Vereinsvorstand von Hannover 96 1310 Mitgliedsanträge zur Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung übergeben. Die Anträge waren einem Schreiben beigefügt, dessen Unterschriften ich beglaubigt habe. Von offizieller Seite wurde versucht, dieses Votum zu verhindern. Den Mitgliedern der IG ProVerein 1896 wurde u.a. die Herausgabe der rund 22.000 Namen umfassenden Mitgliederliste des Vereins verweigert und der Ordnungsdienst behinderte teilweise die Sammlung von Unterstützungsunterschriften im Stadion.

Größtes einhelliges Mitgliedervotum der Vereinsgeschichte

Trotzdem konnten ca. 200 Anträge mehr eingereicht werden, als nach der Satzung notwendig sind. Es handelt sich um das größte einhellige Mitgliedervotum in der 122-jährigen Vereinsgeschichte von Hannover 96. Gemäß Vereinssatzung wäre der Vorstand um den Präsidenten Martin Kind herum nun verpflichtet gewesen, innerhalb von fünf Wochen die begehrte außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Neben der Abwahl der auf der letzten Mitgliederversammlung im April 2018 nicht entlasteten Aufsichtsratsmitglieder Valentin Schmidt, Michael Beck und Veronika von Lintel soll auf dieser Versammlung sogleich eine Neuwahl durchgeführt werden.

Verein lehnt außerordentliche Mitgliederversammlung ab

Aber wer nun glaubt, der Vorstand von Hannover 96 würde sich diesem Mitgliedervotum beugen und den Minderheitsrechten im Rahmen einer gelebten Vereinsdemokratie nachkommen, der sieht sich seit gestern getäuscht. Der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. mit seinem Präsidenten Martin Kind teilte nämlich am gestrigen 03.12.2018 mit, dass er nicht gedenkt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung, wie sie von Vertretern von Pro Verein 1896 und über 1.300 Mitgliedern beantragt wurde, einzuberufen. Und das, obwohl nach offiziellen Vereinsangaben das satzungsgemäße Quorum und alle formalen Voraussetzungen zur Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfüllt wurden. Nach Aussagen des Vorstandes hat Hannover 96 derzeit 22 890 Mitgliedern (Stand: 1. November 2018), sodass lediglich 1145 Anträge erforderlich gewesen wären. Es liegen allerdings 1271 gültige Anträge vor. Der größte Teil stammt dabei von auch in der Mitgliederversammlung stimmberechtigten Mitgliedern aus der Abteilung Fußball (895). Dennoch lehnt der Verein die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ab.

Mangelndes Demokratieverständnis?

In der Pressemitteilung werden dafür eine Reihe von Argumenten genannt, warum sich der Vorstand über das satzungskonforme Votum hinwegsetzt. Doch bevor ich mich mit diesen Argumenten auseinandersetze, hier etwas zu einer „Argumentation“, die mir heute bei Facebook begegnet ist, und die ein so mangelndes Demokratieverständnis zeigt, dass ich beim Lesen nicht nicht so genau wusste, ob ich nun lachen oder weinen sollte.

Dort bei Facebook fand ich Folgendes:

„Trotzdem muss mir vielleicht mal jemand erklären, dass die jetzt sagen „Und der Vorstand ignoriert den Willen der Mitglieder!!“ Wenn ich das richtig verstanden habe, haben von 22.890 Mitgliedern 1.271 berechtigte FÜR diese Versammlung gestimmt. Davon 895 von Fußball PASSIV. Das heißt, 21.619 Mitglieder sind jawohl offensichtlich NICHT für diese Versammlung. Und wenn dann auch noch die 17 Abteilungsleiter (die ja sicher ihre aktiven Vereinssportler vertreten) auch NICHT dafür sind – WEN vertreten die Antragsteller denn jetzt genau????“

Hier wird leider deutlich, dass das Wort Minderheitenschutz auch in der breiten Öffentlichkeit zu wenig Beachtung findet.

Das Recht, keine Meinung zu haben

Zunächst einmal müsste jeder doch spätestens nach den „Wahlquoten“ von 99,99% in der ehemaligen DDR gelernt haben, dass es das gutes Recht eines jeden Menschens in einer Demokratie ist, auch einmal nicht abzustimmen und zu einem Thema keine Meinung zu haben. Und dabei muss man zusätzlich bedenken, dass es einen riesigen Unterschied ausmacht, ob ich anonym bei einer Wahl meine Stimme abgebe oder ob ich mit meinem vollen Namen und meiner vollen Adresse einen Antrag gegen die Meinungsführer in einem Verein stelle. Wer also allen Ernstes aus dem Umstand, dass jemand keinen Antrag für eine ausserordentliche Mitgliederversammlung in einem Verein stellt, den Schluss zieht, dieser Mensch sein dann automatisch gegen eine solche außerordentliche Mitgliederversammlung, der hat offensichtlich die Grundregeln der Demokratie nicht begriffen.

Ein Zahlenspiel

Aber auch die Bewertung der 1.271 Stimmen liegt natürlich völlig neben der Sache: tatsächlich hat Hannover 96 nach eigenen Angaben nur etwa 5-7.000 (die Zahlen schwanken) stimmberechtigte Mitglieder, d.h. aktive und passive Vollmitglieder. Die restlichen bis zu 15.000 Mitglieder sind sogenannte Fördermitglieder, die keine eigenen Rechte und Pflichten innerhalb des Vereins haben, sondern letztendlich über ihre Fördermitgliedschaft nur an Rabatten im Rahmen des Profispielbetriebs partizipieren. Und von den stimmberechtigten Mitgliedern haben nun selbst nach Aussage des Vereinsvorstands immerhin mindestens 895 einen Antrag für eine ausserordentliche Mitgliederversammlung gestellt – tatsächlich dürften es noch wesentlich mehr stimmberechtigte Mitglieder gewesen sein, da Hannover 96 ja nur vermeintlich zur Stimmungsmache diejenigen Vollmitglieder aus der Fussballabteilung erwähnt und mir auch Vollmitglieder aus anderen Abteilungen bekannt sind, die den Antrag gestellt haben.

Wir können also schon einmal festhalten: tatsächlich hat ein sehr grosser Teil derjenigen Mitglieder, die sich aktiv am Meinungsbildungsprozess bei Hannover 96 durch eine Vollmitgliedschaft beteiligen wollen, den Antrag unterstützt.

Doch eine Mehrheit für den Antrag?

Doch schauen wir noch auf eine andere Zahl, aus der deutlich wird, wie hoch die Zahl der Anträge tatsächlich war – und wie dreist deswegen die Zurückweisung durch Vorstand ist: 1120. Tatsächlich wurden nämlich bei der letzten Mitgliederversammlung im April 2018 genau 1120 Voten von Vollmitgliedern abgegeben im Rahmen der Abstimmung über einen Satzungsänderungsantrag. Und dies dürfte tatsächlich die höchste Zahl an Stimmen sein, die jemals bei einer Mitgliederversammlung von Hannover 96 erreicht worden ist. Setzt man nun einmal die beiden Zahlen von 895 zu 1120 ins Verhältnis, dann muss man feststellen, dass eine grosse Mehrheit derjenigen, die sich aktiv in Entscheidungsprozesse bei Hannover 96 als Mitglied einbringen will, den Antrag auf eine ausserordentliche Mitgliederversammlung unterstützt hat.

Ein Blick in die Satzung

Aber warum lehnt nun ein Vorstand einen solchen Antrag ab? Werfen wir doch zunächst einmal einen Blick in die Satzung von Hannover 96, dort §12:

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen

a) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Aufsichtsrat einberufen werden.

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b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens 5% der Mitglieder innerhalb von 5 Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen.

Quelle: https://www.hannover96.de/uploads/Verein/Satzung_2016-04-26.pdf

Der Jurist merkt auf: „kann“ steht dann in Nr. 2a, und „ist“ steht in Nr. 2b, was eindeutig Folgendes zeigt: nach §12 Nr. 2b.) „ist“ eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn die dort angegebenen Umstände vorliegen – und die liegen eindeutig, klar und vom Vorstand bestätigt vor. Und „ist“ bedeutet nun einmal ganz eindeutig, dass es da keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum des Vorstandes gibt, keine Opportunitätsgrundsätze eine Rolle spielen oder der Vorstand eben nicht handeln kann, wie er will.

 „Ist“ heisst juristisch „muss“, ohne Wenn und Aber!

Aber anscheinend hat der Vorstand ja einen Juristen gefunden, der sich nicht zu schade war, selbst diesen Grundsatz des deutschen Rechts und der deutschen Normensetzung anzuzweifeln – mich verleitet das nur zu einem Kopfschütteln.

Aber warum ist das denn so mit dem „ist“ bei einem Antrag von 5% der Mitglieder: ganz einfach, weil so Demokratie nun einmal funktioniert! Rosa Luxemburg sprach einmal davon, dass die Freiheit immer auch die Freiheit des Andersdenkenden ist, und genau deswegen muss sich eine Demokratie immer daran messen, wie sie mit ihren andersdenkenden Minderheiten umgeht. Jede totalitäre oder autokratische Gruppe zeichnet sich dadurch aus, dass die Mehrheit die Ansicht der Minderheit unterdrückt und ausgrenzt… und genau dies will die Satzung von Hannover 96 verhindern.

Satzungsbruch?

Doch Papier ist ja nun erst einmal geduldig, und stelle ich für mich fest, dass Martin Kind mit seinen Vorstandskollegen die eigene Satzung bricht und so die Demokratie bei Hannover 96 zerstört. Und wer will, der darf sich meiner Meinung gerne anschliessen.

Aber was sind jetzt die Argumente für die Verweigerung einer demokratischen Willensbildung aufgrund eines eindeutigen Mitgliedervotums? Sie sind so typisch für Autokraten, eine Mischung aus „Fake News“ und angeblichen Opportunitätserwägungen, angereichert mit populistischen Phrasen:

  1. Angeblich würden die drei Aufsichtsratsmitglieder, dessen sofortige Ablösung von mehr als 1.200 Vereinsmitgliedern gefordert wird, sowieso im März 2019 zurücktreten… nun, sie treten aber erst in einigen Monaten zurück, und dies trotz des Umstandes, dass man ihnen schon im April 2018 die Entlastung verweigert hat. Und weil sie nicht sofort zurücktreten, können sie bis zum 23.03.2019 in einer Form weiter in ihrem Amt tätig werden, wie es eine grosse Zahl der Mitglieder nicht will. Merke: der vernünftige Grund für eine Abberufung durch Mitgliederentscheid entfällt nicht dann, wenn jemand seinen Rücktritt ankündigt, sondern wenn er tatsächlich zurücktritt. Eiegtnlich ist das doch ganz einfach zu verstehen, egal, wie wortgewaltig der Vorstand das Gegenteil behauptet.
  2. Es gibt keinen Beweis für die Behauptung des Vorstands, die sofortige Neuwahl des Aufsichtsrates sei nicht möglich. Insbesondere Herr Martin Kind sollte sich daran erinnern, dass er selbst in die Funktion des Vorstandes gekommen ist, ohne dass bei seiner Wahl irgendwelche Fristen eingehalten wurden. Darüber hinaus braucht natürlich nach einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung auch nicht direkt eine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt werden – sondern der Termin der ordentlichen Mitgliederversammlung könnte einfach vorgezogen werden, da die Satzung diesen ja nicht tagegenau bestimmt. Aber selbst dann, wenn drei Mitgliederversammlungen durchzuführen wären: die Satzung ist eindeutig, Opportunitäts- oder Zumutbarkeitserwägungen finden nun einmal keinen Raum, da die ausserordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen „ist“! Ein tatsächlich demokratisch im Sinne seiner Mitglieder handelnder Vorstand hätte also einfach unverzüglich einen Termin zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung anberaumt und dann vorsorglich den Termin der ordentlichen Jahreshauptversammlung angemessen vorgezogen – aber klar, dann hätte man ja nicht populistisch das Gespenst der dreifachen Mitgliederversammlung“ in den Raum stellen können.
  3. Die Zahl von angeblich 80.000 Euro für eine Mitgliederversammlung wird völlig beleglos und ebenfalls populistisch in den Raum gestellt: die IG ProVerein 1896 hat schon zwei Infoveranstaltungen durchgeführt mit jeweils mehreren hundert Teilnehmern – und beide haben nicht annähernd einen solchen Kostenaufwand verursacht. Die aktive Fanszene hat mehrere Infoveranstaltungen durchgeführt (und tut dies in dieser Woche erneut) an diesen haben ebenfalls mehrere hundert Menschen teilgenommen, ohne dass nur annähernd ein solcher Kostenaufwand betrieben werden musste.

Fake News?

Und auch die Abschlüsse des Vereins Hannover 96 weisen in den letzten Jahren keinerlei Posten auf, aus denen sich Kosten in Höhe von 80.000 Euro für eine Mitgliederversammlung ergeben könnten. Die diesbezüglichen Behauptungen sind ebenfalls reiner Populismus und „Fake-News“ – und der Hinweis auf eine Eröffnungssause für das Vereinssportzentrum ist – bei allem Respekt vor den Schreibenden dort – für mich schlicht lächerlich: über 1.200 Mitglieder sehen dringenden Handlungsbedarf, und der Verein organisiert lieber eine Festivität?

Und die „Fake-News“ gehen weiter: in §16 der Satzung von Hannover 96 ist Folgendes bestimmt: „b) Die Amtsperiode (der Aufsichtsräte) beträgt drei Jahre, beginnt mit der Wahl und Annahme und endet mit der Neuwahl. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheiden gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ende der Amtsperiode aus, so bleibt deren Sitz bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung vakant. Die dann nachgewählten Mitglieder bleiben für die Dauer der Amtsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds im Amt. Sinkt die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates soweit, dass keine Beschlussfähigkeit mehr gegeben ist, hat der Aufsichtsrat unverzüglich den Vorstand zu beauftragen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Ziel der satzungsgemäßen Nachbesetzung des Aufsichtsrates durch Neuwahl.“ (Quelle: https://www.hannover96.de/uploads/Verein/Satzung_2016-04-26.pdf

Nun muss man eigentlich kein grosser Jurist sein, um das richtig zu verstehen: scheiden Aufschtsratsmitglieder während der Wahlperiode aus, so werden ihre Posten nicht neu besetzt. Kann der Aufsichtsrat allerdings nicht mehr handeln (weil von 5 Aufsichtsräten nur noch 2 vorhanden sind), dann wird sofort auf einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung neu gewählt – und dann beginnt natürlich auch die Wahlperiode von 3 Jahren neu. Im übrigen und oben schon beschrieben: wer hindert denn den Vorstand, die ordentliche Mitgliederversammlung um einige Wochen vorzuziehen und damit die angeblich erforderliche zweite ausserordentliche Mitgliederversammlung zu umgehen? Richtig: niemand!

Wenig überzeugende Argumente

Insgesamt zeigt sich also: der Vorstand von Hannover 96 um Herrn Martin Kind missachtet seine eigene Satzung, um in autokratischer Manier die Meinung und den Willen von mehr als 1.200 Vereinsmitgliedern zu unterdrücken, und dies mit Argumenten, die weder satzungskonform noch aufrichtig sind. Und sollte es tatsächlich einen Juristen geben, der diesem Vorstand dafür auch noch eine Argumentationshilfe geliefert hat, dann ist das für mich definitiv nicht nachvollziehbar.

Ich hoffe, dass die IG ProVerein 1896 ihre Ankündigung umsetzt und gegen diese undemokratische und beschämende Entscheidung des Vorstandes von Hannover 96 juristisch vorgeht und dort vor Gericht einen Sieg erringt. Und ich hoffe, dass noch mehr Menschen sehen, was für ein System Herr Martin Kind bei Hannover 96 installiert hat und welche negativen Folgen dies für den Traditionsverein Hannover 96 haben wird – wenn man nicht sehr schnell längst überfällige Änderungen herbeiführt.

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Das war ein Gastbeitrag von Stefan Scherer. Er spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der gesamten 96Freunde-Redaktion wider.

Die Lieblingsfolgen vom 96Freunde-Podcast mit Altin Lala, Florian Fromlowitz und Ewald Lienen. Viel Spaß beim Reinhören!

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5 Kommentare

  1. Pro gegen Kontra, hier geht es nicht für den Verein sondern gegen M.Kind. Was Herr Kind anfasst ist nicht immer Richtig,aber es hat den Verein immer genützt.Ohne M.Kind wäre Hannover 96 von der Bundesliga-Landkarte schon vor vielen Jahren gestrichen worden. Die Leute von Pro96 sind ein Paar wichtigtuer die 96 kaum nützlich sind.96braucht starke Geldgeber um zu Überleben.Wer Geld hat ,hat die Macht. Pro96 sollsich lieber mit M.Kind aneinem Tisch setzen und sich für 96 einen vernünftigen Kompromiß finden.Alte Liebe niemals allein.

  2. Zum einen hätte ich gerne einmal eine Quelle für deine Angabe, nach der 96 "nach eigenen Angaben nur 5-7000" stimmberechtigte Mitglieder hätte. Dein Zahlenspiel erscheint mir dahingehend ein wenig konstruiert.

    Zum anderen gehört zu unserer Demokratie der Rechtsstaat. Deswegen würde ich mit dem Vorwurf des Rechtsbruchs nicht direkt um mich schmeißen. Soll die sog. "Interessengemeinschaft" vor einem ordentlichen Gericht klagen, dann wird sich entscheiden, ob (das im übrigen einstimmige) Verhalten seitens 96 ein Rechtsbruch darstellt oder nicht. 

    Zuletzt finde ich den Vergleich von einem Fantreffen und einer offiziellen Mitgliederversammlung wie den Vergleich von Äpfel mit Birnen. Ich hab auch schon Vollversammlung z.B. in der Uni organisiert, an der bestimmt mehr als 100 Personen teilgenommen haben und keine 80.000 € bezahlt. Zählt das etwa als Argument?!

    Insgesamt finde ich daher, dass du in deinem Artikel mit selbst den Hang zu deinen Vorwürfen von "Fake News" und Populismus hast. Wenn Opposition, dann mit rechtstaatlichen Mitteln.

    • Ich denke der Rechtsbruch begründet sich hierdurch:

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit

      (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

      (2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

      Braucht man kein Jurist zu sein, um diesen Paragraphen zu verstehen. Ist aber vielleicht ganz gut, wenn das jetzt gerichtlich festgelegt und eine Versammlungsleitung bestimmt wird, dann ist die Chance größer, dass nicht wieder am Wahlablauf und -verfahren manipuliert wird.

  3. Da wird doch glatt mein Kommentar mit dem Untergang der DDR in Verbindung gebracht 😀 😀 
    Sorry aber ich bleibe bei meiner Meinung! Nur weil es (für ganz andere Zwecke gemeinte) Satzungsgemäss ist, muss das nicht jeder gut finden (Knöllchen-Horst lässt grüßen). Und mein nächster Kommentar -dass man, wenn man schon vehement auf Einhaltung des Rechts pocht, dann auch die andere Auffassung "nicht statthaft" akzeptieren und eine gerichtliche Klärung abwarten muss, wurde natürlich nicht erwähnt 🙂 Sehr lustig diese Leute….

     

  4. Und am Ende reiben sich die beiden gegenüberstehenden Rechtsanwaltskanzleien die Hände! 

    Gutes Geschäft für Beide! Und zwei Mandanten die als Verlierer herausgehen. Denn aus diesem Streit, in dem es seitens der Opposition längst nur noch auf der persönlichen Ebene geht, wird kein Sieger heraus gehen.

    Im Übrigen hätte ich auch unterschrieben wenn die „Opposition“ mal Roos und Reiter genannt hätte wie es in der Post-kindschen Zeit weitergehen soll!

    Vor allem personell!

     

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